Ablauf einer Psychotherapie

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und ich erläutere Ihnen mein Vorgehensweise.


Nach dem Erstgespräch finden weitere Probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der Diagnostik und der gemeinsamen Therapieplanung. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie bei mir wohlfühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Sitzungen treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weiterführende Psychotherapie.

Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden wöchentlich statt. Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. In manchen Fällen können einzelne Sitzungen auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem/der Partner*in, stattfinden. 

In der Therapie kommen verschiedene therapeutische Ansätze zum Einsatz, darunter verhaltenstherapeutische, systemische und humanistische. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel etwa 24 Stunden, während eine Langzeittherapie etwa 45-60 Stunden dauert. 


Für spezifische Themen oder Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen bieten ich auch psychologische Beratungen und Coaching an. Diese dauern in der Regel zwischen einer und 10 Sitzungen, können jedoch bei Bedarf über einen längeren Zeitraum fortgeführt werden.



Kosten

 

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. 


Kostenübernahme durch private Versicherungen und Beihilfe

Wenn eine Behandlungsbedürftigkeit vorliegt, werden die Kosten der Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Je nach Versicherung und Beihilfe kann die Anzahl der bewilligten Sitzungen variieren.

Bitte Kontaktieren Sie Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe vorab, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und wie viele Sitzungen genehmigt werden.

Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattung
Üblicherweise sind nur Psychotherapeuten mit Kassensitz (sogenannte „niedergelassene“ TherapeutInnen) in der Lage, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Leider haben viele Therapiesuchende keine Chance auf einen Therapieplatz in diesen begrenzt verfügbaren Praxen, da die Wartelisten lang sind und keine Plätze in absehbarer Zeit frei werden.

Dieses „Systemversagen“ hat zur Folge, dass auch Privatpraxen unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Behandlung eines/r gesetzlich Versicherten erstattet bekommen können.

Kann die gesetzliche Krankenkasse einem/r Versicherten keinen Therapieplatz innerhalb von maximal vier Wochen bei „niedergelassenen“ TherapeutInnen vermitteln, so sichert die gesetzliche Grundlage des § 13 Abs. 3 SGB V das Patientenrecht auf eine notwendige Behandlung.


Für die Beantragung der Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Sie als Patient*in bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Dabei unterstützen ich Sie selbstverständlich. Wenn Sie den Beantragungsprozess schon jetzt vorbereiten möchten, stelle ich Ihnen hier weitere Informationen und Formulare zur Verfügung. Dies kann die Wartezeit auf den Therapieplatz verkürzen, da Sie bereits beim Erstgespräch Schritte in die Wege leiten können, um erfolgreich die Kostenerstattung zu beantragen.


Selbstzahler*innen
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen jegliche Formalitäten, und das Honorar wird ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) berechnet. Der Preis für eine 50-minütige Sitzung beträgt aktuell 125,- Euro. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.