Informationen zum Verfahren der "Kostenerstattung"
Sind Sie gesetzlich versichert und bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz, können Sie mittels des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens eine Therapie in meiner Privatpraxis beantragen.
Sie finden auf dieser Seite einen Ablaufplan mit den nötigen Schritten, die Sie unbedingt beachten sollten.
Wenn Sie bereits eine Sprechstunde gehabt haben, dort einen PTV 11-Bogen mit Dringlichkeitscode bekommen haben und Sie ernsthaft interessiert sind, eine Therapie zu beginnen, dann treten Sie gerne mit mir in Kontakt.
Ablaufplan zur Beantragung einer Therapie über das Kostenerstattungsverfahren:
SCHRITT 1 | TERMINSERVICESTELLE – SPRECHSTUNDE
Rufen Sie die Terminservicestelle (TSS) unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvbb.de einen Termin für eine Sprechstunde. Lassen Sie sich in der Sprechstunde einen PTV 11-Bogen mit einem Dringlichkeits-/ Überweisungscode ausstellen
(beachten: Dieser ist nur 2-4 Wochen gültig).
SCHRITT 2 | TERMINSERVICESTELLE - PROBATORIK
Rufen Sie erneut die TSS innerhalb von 2 Wochen unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvbb.de einen Termin mit Hilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscode für Probatorik/"Kennenlerngespräche".
SCHRITT 3 | KASSENTHERAPEUT*INNEN KONTAKTIEREN
Kontaktieren Sie am besten bereits parallel zur Vereinbarung von Sprechstunde und Probatorik mindestens 10 ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Die meisten sind am besten per E-Mail oder Anrufbeantworter erreichbar.
SCHRITT 4 | KONTAKT ZU IHRER GKV AUFNEHMEN
Kontaktieren Sie, parallel zu Schritt 1-3, Ihre GKV. Berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und erfragen Sie, was die GKV benötigt, damit diese Kostenerstattung in Betracht ziehen kann (am besten schriftlich geben lassen).
SCHRITT 5 | TERMIN BEI IHREM ARZT/IHRER ÄRZTIN
Neben den Schritten 1-4 ist es wichtig, einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (besser Psychiater*in, wenn vorhanden) einzuholen. Der Konsiliarbericht soll die Notwendigkeit einer Psychotherapie untermauern und körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden ausschließen. Die Dringlichkeitsbescheinigung soll die zeitnahe Notwendigkeit von Psychotherapie unterstreichen.
Gerne begleite ich Sie im Prozess der Beantragung und schicke Ihnen auf Wunsch unterstützende Unterlagen zu!